Gleiche Volatilität heißt gleiches Verlustrisiko: So wird die Kennzahl oft gelesen, und so lässt sie sich nicht lesen. Die Volatilität misst, wie stark einzelne Renditen um ihren Durchschnitt streuen. In welcher Reihenfolge Gewinne und Verluste kommen, erfasst sie nicht. Dieses Protokoll baut zwei Kursreihen aus genau denselben zwölf Monatsrenditen, nur anders sortiert, und misst beide mit zwei Kennzahlen.
Versuchsaufbau
- Frage
- Messen Volatilität und maximaler Rückgang dasselbe Risiko?
- Datensatz
- Zwölf synthetische Monatsrenditen: +4, −6, +5, −3, +2, −5, +6, +1, −4, +3, −2, +5 Prozent.
- Reihe X
- Renditen in der angegebenen Reihenfolge, Startwert 100.
- Reihe Y
- Dieselben Renditen, absteigend sortiert, Startwert 100.
- Kennzahlen
- Volatilität (Standardabweichung der Monatsrenditen, hochgerechnet mit √12) und maximaler Rückgang (größter Abstand von einem Höchststand zu einem späteren Tiefpunkt).
Ablauf
| Monat | Rendite X | Stand X | Rendite Y | Stand Y |
|---|---|---|---|---|
| Start | 100,00 | 100,00 | ||
| 1 | +4 % | 104,00 | +6 % | 106,00 |
| 2 | −6 % | 97,76 | +5 % | 111,30 |
| 3 | +5 % | 102,65 | +5 % | 116,87 |
| 4 | −3 % | 99,57 | +4 % | 121,54 |
| 5 | +2 % | 101,56 | +3 % | 125,19 |
| 6 | −5 % | 96,48 | +2 % | 127,69 |
| 7 | +6 % | 102,27 | +1 % | 128,97 |
| 8 | +1 % | 103,29 | −2 % | 126,39 |
| 9 | −4 % | 99,16 | −3 % | 122,60 |
| 10 | +3 % | 102,14 | −4 % | 117,69 |
| 11 | −2 % | 100,09 | −5 % | 111,81 |
| 12 | +5 % | 105,10 | −6 % | 105,10 |
Beide Reihen enden bei 105,10, weil das Produkt aus zwölf Faktoren nicht von deren Reihenfolge abhängt.
Volatilität und maximalen Rückgang berechnen
- Mittelwert der zwölf Renditen: (+4 − 6 + 5 − 3 + 2 − 5 + 6 + 1 − 4 + 3 − 2 + 5) ÷ 12 = 0,5 %.
- Standardabweichung der Monatsrenditen (Stichprobe, Teiler 11): 4,296 %; für beide Reihen identisch, weil es dieselben Zahlen sind.
- Hochrechnung auf ein Jahr: 4,296 % × √12 ≈ 14,88 %.
- Maximaler Rückgang X: vom Höchststand 104,00 (Monat 1) auf 96,48 (Monat 6), also −7,23 %.
- Maximaler Rückgang Y: vom Höchststand 128,97 (Monat 7) auf 105,10 (Monat 12), also −18,51 %.
| Kennzahl | Reihe X | Reihe Y |
|---|---|---|
| Volatilität pro Jahr | 14,88 % | 14,88 % |
| Maximaler Rückgang | −7,23 % | −18,51 % |
| Längste Phase unter dem Höchststand | 10 Monate | 5 Monate |
| Endstand | 105,10 | 105,10 |
Auswertung
Die Volatilität kann die beiden Reihen nicht unterscheiden. Für sie zählt nur, wie weit jede einzelne Monatsrendite vom Durchschnitt entfernt liegt. Der maximale Rückgang erzählt dagegen eine Geschichte über Pfade: Bei Reihe Y folgen alle Verluste unmittelbar aufeinander und summieren sich zu fast einem Fünftel, bei Reihe X wechseln sie sich mit Gewinnen ab und bleiben klein. Dafür liegt Reihe X zehn Monate lang unter ihrem ersten Höchststand von 104,00, Reihe Y nur fünf Monate unter dem ihren. Jede Kennzahl beleuchtet eine andere Seite desselben Datensatzes, keine beschreibt das Risiko vollständig.
Gegenprobe: das Risikoindikator-Feld im Basisinformationsblatt
Wer Basisinformationsblätter nach den europäischen PRIIP-Regeln liest, findet dort einen Gesamtrisikoindikator mit sieben Klassen. In diese Einstufung fließen unter anderem Maße der Kursschwankung ein. Die Gegenprobe aus diesem Protokoll lässt sich darauf übertragen: Ein Maß, das auf Schwankung beruht, kann wie hier zwei Pfade gleich einstufen, deren Verlustphasen sehr verschieden sind. Die genaue Berechnung steht in den delegierten Rechtsakten zur PRIIP-Verordnung auf EUR-Lex; sie wurde für dieses Protokoll nicht ausgewertet, weil der Text am Prüftag nicht abrufbar war.
Was sich übertragen lässt
- Volatilität ist reihenfolgeblind; maximaler Rückgang und Dauer unter dem Höchststand hängen an der Reihenfolge.
- Die Hochrechnung mit √12 ist eine Annahme über unabhängige Renditen, kein Naturgesetz.
- Eine Risikokennzahl ist eine Messung unter Annahmen; wer sie liest, sollte wissen, welche Annahmen dahinterstehen.
Quellen und Stand
- Kursreihen und Renditen: synthetische Versuchsdaten, berechnet am 06.10.2026
- PRIIP-Regeln zum Basisinformationsblatt: Text auf EUR-Lex am 06.10.2026 nicht direkt abrufbar, daher ohne Link
- BaFin: Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher, abgerufen am 06.10.2026