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Börsenlabor Lernen

Volatilitätsunterbrechung: was bei einer kurzen Handelspause geschieht

Versuchsprotokoll A3, Reihe Marktstruktur und Indizes · veröffentlicht am

Geometrische Illustration einer gesenkten Schranke, vor der sich kantige Fahrzeugformen aufreihen

Eine Volatilitätsunterbrechung wird oft so verstanden, als habe die Börse den Handel wegen einer Krise gestoppt. Das verwechselt zwei verschiedene Werkzeuge. Die kurze Unterbrechung ist eine eingebaute Vorkehrung des Preisermittlungsverfahrens und greift automatisch, wenn ein Preis zu weit vom Referenzwert abweichen würde. Die Aussetzung des Handels ist dagegen eine Entscheidung der Geschäftsführung. Dieses Protokoll trennt beide und lässt einen synthetischen Kurs durch zwei Preiskorridore laufen.

Versuchsaufbau

Frage
Wann löst ein Preissprung eine Volatilitätsunterbrechung aus, und warum hängt das vom Tempo der Bewegung ab?
Referenzpreis
100,00 € aus der letzten Auktion (synthetisch).
Statischer Korridor
±5 % um den Referenzpreis, also 95,00 € bis 105,00 €; bleibt fest.
Dynamischer Korridor
±2 % um den jeweils letzten Preis; wandert mit jedem Geschäft mit.
Rechtsquelle
§ 24 Abs. 2b BörsG (Vorkehrungen bei erheblichen Preisschwankungen), § 25 BörsG (Aussetzung und Einstellung).

Was das Gesetz zur Volatilitätsunterbrechung vorschreibt

§ 24 Abs. 2b BörsG verpflichtet die Börse, geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit auch bei erheblichen Preisschwankungen eine ordnungsgemäße Preisermittlung möglich bleibt. Als Beispiele nennt der Text kurzfristige Änderungen des Marktmodells, kurzzeitige Volatilitätsunterbrechungen „unter Berücksichtigung statischer oder dynamischer Preiskorridore“ und Limitsysteme. Die Parameter müssen der Liquidität der jeweiligen Wertpapierkategorie, dem Marktmodell und der Art der Handelsteilnehmer Rechnung tragen. Die Börse teilt sie der Börsenaufsichtsbehörde mit und veröffentlicht auf ihrer Internetseite, unter welchen Umständen der Handel unterbrochen wird und nach welchen Grundsätzen die wichtigsten Parameter festgelegt werden.

§ 25 BörsG regelt etwas anderes. Die Geschäftsführung kann den Handel aussetzen, wenn ein ordnungsgemäßer Handel zeitweilig gefährdet ist oder es zum Schutz des Publikums geboten erscheint, und ihn einstellen, wenn er nicht mehr gewährleistet erscheint. Solche Maßnahmen sind zu veröffentlichen, Börsenaufsichtsbehörde und Bundesanstalt sind unverzüglich zu informieren.

Ablauf: vier Geschäfte und ein fünftes, das nicht zustande kommt

Synthetischer Kursverlauf und Prüfung gegen beide Korridore
SchrittfolgePreisdynamischer Korridorstatisch 95,00 € bis 105,00 €Ergebnis
Geschäft 1100,80 €98,00 € bis 102,00 €innerhalbausgeführt
Geschäft 2101,50 €98,78 € bis 102,82 €innerhalbausgeführt
Geschäft 3101,10 €99,47 € bis 103,53 €innerhalbausgeführt
möglicher Preis 4103,90 €99,08 € bis 103,12 €innerhalbaußerhalb dynamisch: Unterbrechung

Der dynamische Korridor jeder Zeile wird um den Preis der vorherigen Zeile gelegt; für Geschäft 1 ist das der Referenzpreis. Beispiel Zeile 4: 101,10 € × 0,98 = 99,08 € und 101,10 € × 1,02 = 103,12 €.

Kursverlauf mit statischem und dynamischem Korridor Drei Geschäfte steigen von 100 auf 101,50 Euro und fallen auf 101,10 Euro. Ein vierter Preis von 103,90 Euro läge über der dynamischen Grenze von 103,12 Euro, aber unter der statischen Grenze von 105 Euro. statische Obergrenze 105,00 statische Untergrenze 95,00 dynamisch bis 103,12 dynamisch ab 99,08 100,00 100,80 101,50 101,10 103,90 gestoppt Referenz, Geschäfte 1 bis 3, möglicher Preis 4 (Quadrat)
Kreise zeigen ausgeführte Geschäfte, das Quadrat den Preis, der eine Unterbrechung auslöst. Die Werte entsprechen der Tabelle.

Auswertung

Der Preis von 103,90 € liegt nur 3,9 % über dem Referenzpreis und damit klar im statischen Korridor. Ausgelöst wird die Unterbrechung trotzdem, weil er 2,77 % über dem letzten Geschäft läge und damit den dynamischen Korridor verlässt. Statt eines sofortigen Geschäfts folgt im angenommenen Modell eine kurze Auktionsphase, in der weitere Aufträge eingehen können und ein Preis nach dem Verfahren aus Protokoll A2 ermittelt wird. Der Handel ist nicht ausgesetzt, er wechselt nur kurz das Verfahren.

Gegenprobe: derselbe Anstieg in kleineren Schritten

Angenommen, zwischen 101,10 € und 103,90 € liegt ein weiteres Geschäft zu 102,50 €. Dessen Korridor reicht bis 103,12 €, es wird also ausgeführt. Für den nächsten Preis wird der Korridor um 102,50 € gelegt: 100,45 € bis 104,55 €. Nun passt 103,90 € hinein. Dasselbe Kursniveau löst keine Unterbrechung aus, weil es in zwei Schritten erreicht wird.

Der dynamische Korridor reagiert also auf das Tempo, nicht auf das Niveau. Für das Niveau ist der statische Korridor zuständig: Ein späterer Preis von 105,60 € läge im dynamischen Korridor um 103,90 € (bis 105,98 €), aber außerhalb der festen Grenze von 105,00 €. Hier würde der statische Korridor greifen, gleichgültig, wie langsam der Weg dorthin war.

Was sich übertragen lässt

  • Eine Volatilitätsunterbrechung ist Teil der Preisermittlung nach § 24 Abs. 2b BörsG, eine Aussetzung nach § 25 BörsG eine Maßnahme der Geschäftsführung.
  • Zwei Korridore prüfen zwei verschiedene Dinge: den Abstand zum letzten Preis und den Abstand zum Referenzpreis.
  • Die Parameter sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern vom Handelsplatz bestimmt und von ihm offenzulegen.

Quellen und Stand

  • § 24 BörsG, insbesondere Abs. 2b, abgerufen am 06.10.2026
  • § 25 BörsG, Aussetzung und Einstellung des Handels, abgerufen am 06.10.2026
  • Kursverlauf und Korridorbreiten: synthetische Versuchsdaten